- Benötigen Sie dringend polizeiliche Hilfe? Rufen Sie 101 anBenötigen Sie dringend polizeiliche Hilfe? Rufen Sie 101 an
- Benötigen Sie dringend ärztliche Hilfe? Rufen Sie 112 anBenötigen Sie dringend ärztliche Hilfe? Rufen Sie 112 an
Achtung !
In nicht dringenden Fällen können Sie Anzeige erstatten über den Onlineschalter.
Ihre Anzeige wird auf einer nicht dringenden Basis bearbeitet, nur an Werktagen und während der Bürostunden.
Sie haben die Wahl, Ihre nicht dringende Erklärung online abzugeben oder zum Kommissariat zu gehen.
Achtung: Ihre Anzeige wird der örtlich zuständigen Polizeizone zugeschickt.Die Polizei leistet der Anzeige von den erwähnten Straftaten die nötige Folge. Es wird nicht notwendigerweise Kontakt mit Ihnen aufgenommen, nur wenn es für Ihre Akte notwendig ist. Selbst müssen Sie mit Ihrer Polizeizone keinen Kontakt aufnehmen. Wenn nötig, wird dieser Kontakt automatisch stattfinden
Benötigen Sie dringend medizinische Hilfe oder sind Sie verletzt? Dann rufen Sie 112 an.
Benötigen Sie dringend Hilfe der Polizei?
- Sind Sie oder Ihre Angehörigen Opfer von innerfamiliärer Gewalt?
- Sind noch Spuren der Straftat anwesend?
- Wurde Ihr Fahrzeug oder Ihr Kennzeichen gestohlen?
Dann rufen Sie 101 an.