Was ist ein Screening?

Beim Screening handelt es sich um eine umfassende Überprüfung des Hintergrunds und der Zuverlässigkeit einer Person.  Für diese Überprüfung werden verschiedene Justiz- und Polizeidatenbanken ausgewertet.  Ziel dieser Überprüfung ist es, zu beurteilen, ob eine Person vertrauenswürdig ist, eine kritische Funktion oder einen kritischen Beruf auszuüben (z. B. ein Zollbeamter) und/oder Zugang zu sensiblen Einrichtungen (z. B. einen Sicherheitsbereich eines Flughafens) zu erhalten. In zahlreichen Sektoren ist daher ein Screening vor der Einstellung aller oder eines Teils der Mitarbeiter erforderlich. Die wichtigsten sind der Flughafen-, Hafen-, Energie-, Zoll-, Militär-, Gefängnis- und Bankensektor.  So verlangt beispielsweise die Generaldirektion Luftverkehr ein Screening für Gepäckabfertiger, die auf einem Flughafen arbeiten. 

Seit dem 1. Januar 2024 ist unser Screening-Clearance-Dienst (JobPol) nicht mehr ausschließlich für die Durchführung des Screenings zuständig, sondern überwacht nun in Ausführung des Gesestzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienste, abgeändert durch das Gesetz vom 07. April 2023, den gesamten Sicherheitsüberprüfungsprozess, der zuvor von der Nationalen Sicherheitsbehörde (NSB) verwaltet wurde.   

Gültigkeit 

Die maximale Gültigkeitsdauer wird von der für den jeweiligen Sektor zuständigen Verwaltungsbehörde festgelegt.  So schreibt die Generaldirektion Luftverkehr für den Flughafensektor eine Höchstdauer von einem Jahr vor.  Sie kann jedoch je nach Dauer der vorgesehenen Funktion oder der auszuführenden Tätigkeit verkürzt werden.  Sie darf nicht länger als fünf Jahre dauern und kann verlängert werden. 

Die Höhe der Gebühr

Die Höhe der Gebühr wurde durch Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 4. Februar 2024 zur Festlegung der Höhe der fälligen Gebühr in Umsetzung von Artikel 22septies des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst sowie der Schlüssel für die Verteilung festgelegt. Diese Gebühr unterliegt der Indexierung, die für die Gehälter der Mitarbeiter des föderalen öffentlichen Dienstes gilt.

Berechnungsbeispiel: Die Höhe der Gebühr beträgt zum 1. Januar 2024 30 Euro (nicht indexierter Betrag) x 2,0399 (= Anhebungskoeffizient) = 61,20 Euro.

Wie steht es mit Rechnungen?

Der Versand von Rechnungen durch die Föderale Polizei für die durchgeführten Screenings erfolgt gemeinsam mit dem Dienst des Generalkommissariats, der speziell für die Durchführung von Screenings zuständig ist (CG/Screening-Clearance) und der Direktion der Finanzen (DRF/Receivables), die die Eingänge bearbeitet.

Haben Sie Zweifel oder eine Frage zu einer Rechnung für ein Screening? Zögern Sie nicht, Kontakt mit CG.Screening.Retrib@police.belgium.eu aufzunehmen.

Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie Föderale Polizei über das Kontaktformular.