Beschwerdeformular
Die Föderale Polizei setzt alles daran, ihre Aufträge so gut wie möglich zu erledigen. Im Hinblick auf eine stetige Verbesserung ist sie bereit, Beschwerden von Bürgern über einen Einsatz oder einen Kontakt mit ihren Diensten anzunehmen. Alle Beschwerden werden untersucht, woraufhin dem Beschwerdeführer eine Rückmeldung gegeben wird.
Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, bitten wir Sie, die unten stehenden Auskünfte zu lesen.
- Wer kann eine Beschwerde einreichen?
- Aus welchen Gründen kann ich mit diesem Formular eine Beschwerde erheben?
- Aus welchen Gründen kann ich mit diesem Formular keine Beschwerde erheben?
- Wie kann ich wissen, dass meine Beschwerde sich auf die Föderale Polizei bezieht?
- Was muss ich tun, wenn meine Beschwerde sich auf die Lokale Polizei bezieht?
- Ist meine Beschwerde zulässig?
- Was lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsfrist einer Beschwerde?
- Was passiert, wenn ich nicht mit der Antwort auf meine Beschwerde zufrieden bin?
- Warnung
Wer kann eine Beschwerde einreichen?
Jeder, der mit einem Mitglied oder einer Dienststelle der Föderalen Polizei Kontakt hatte, kann über den Einsatz/den Kontakt Beschwerde einreichen.
Aus welchen Gründen kann ich mit diesem Formular eine Beschwerde erheben?
Sie können eine Beschwerde erheben, wenn Sie mit dem Vorgehen eines oder mehreren Mitgliedern oder Diensten der Föderalen Polizei unzufrieden sind.
Die Beschwerde kann in Zusammenhang mit dem Benehmen, dem Professionalismus, der Effizienz und dem Empfang eines Mitglieds oder Dienstes der Föderalen Polizei stehen.
Wenn Sie das Opfer von Gewalt mit Körperverletzung waren, dann wenden Sie sich entweder unmittelbar an eine örtliche Polizeiwache, wo Sie eine gerichtliche Anzeige erstatten können, oder Sie erstatten per Brief Anzeige beim Prokurator des Königs.
Aus welchen Gründen kann ich mit diesem Formular keine Beschwerde erheben?
Um über Taten, die in die Zuständigkeit der Gerichtsbehörden fallen (z.B. Körperverletzung, Korruption, Gebrauch gefälschter Urkunden), eine Anzeige oder eine Klage einzureichen, sollen Sie sich an einen zuständigen Polizeidienst oder per Brief an den Prokurator des Königs wenden.
Im Fall einer Beanstandung eines Verkehrsverstoßes bitten wir Sie, sich an die zuständige Staatsanwaltschaft zu wenden oder das ordnungsgemäß ausgefüllte Antwortformular, das dem Protokoll beigelegt wurde, zurückzuschicken. Beschwerden über Beanstandungen von Feststellungen können nicht anhand dieses Formulars bearbeitet werden.
Wie kann ich wissen, dass meine Beschwerde sich auf die Föderale Polizei bezieht?
Die belgische Integrierte Polizei setzt sich aus mehreren Lokalen Polizeizonen und der Föderalen Polizei zusammen.
Das Tätigkeitsgebiet der Föderalen Polizei umfasst bestimmte wichtige Achsen des Landes: die Autobahnen, die Bahn- und U-Bahngleise, die Flughäfen und die Wasserwege.
Die föderale Gerichtspolizei, die sich aus Ermittlungsdiensten zusammensetzt, wird pro Gerichtsbezirk organisiert.
Die Notrufzentralen (101 oder 112) gehören auch zur Föderalen Polizei.
Zum Schluss leisten bestimmte Einheiten (Einsatzkorps, spezialisierte Einheiten) der Lokalen Polizei Hilfe.
Die Föderale Polizei ist an den Farben ihrer Logos und ihrer Fahrzeuge (orangefarbenes Striping) erkennbar. à FOTO Logo und Fahrzeug der Föderalen Polizei
Wenn Ihre Beschwerde sich auf eine Kontrolle von Ihrem Gepäck durch die Zollbehörde (am Flughafen) bezieht, können Sie sich an den föderalen öffentlichen Dienst Finanzen wenden [Link zur Webseite des FÖD Finanzen].
Wenn Ihre Beschwerde sich auf einen Kontakt mit dem Gericht bezieht, können Sie sich an den föderalen öffentlichen Dienst Justiz wenden [Link zur Webseite des FÖD Justiz].
Wenn Ihre Beschwerde sich auf die Lokale Polizei bezieht, können Sie sich an den Ausschuss P (Link zur Webseite www.comitep.be], an die Generalinspektion der Föderalen Polizei und der Lokalen Polizei [Link zur Webseite www.aigpol.be] oder unmittelbar an die beteiligte Polizeizone [Link zur Webseite der lokalen Polizeidienste] wenden.
Ist meine Beschwerde zulässig?
Ihre Beschwerde ist zulässig, wenn die unten stehenden Kriterien erfüllt werden:
- Ihre Beschwerde ist nicht anonym;
- Ihre Beschwerde bezieht sich auf ein Mitglied oder eine Dienststelle der Föderalen Polizei. Wenn es sich um ein Mitglied oder eine Dienststelle der Lokalen Polizei handelt, werden wir Ihre Beschwerde weiterleiten, wenn die Polizeizone unmittelbar anhand Ihrer Auskünfte identifiziert werden kann. Die Föderale Polizei ist nicht zuständig , Beschwerden in Bezug auf die Lokale Polizei zu bearbeiten (sehen Sie die Frage 4);
- Die gemeldeten Tatsachen fanden vor nicht länger als 4 Monaten statt;
- Ihre Beschwerde ist deutlich;
- Ihre Beschwerde bezieht sich auf Taten von Polizeimitgliedern oder Polizeidiensten während der Ausübung ihres Amtes oder die unmittelbar im Zusammenhang mit ihrem Amt stehen.
Was lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsfrist einer Beschwerde?
Die Bearbeitung und der Abschluss einer Beschwerde dauern durchschnittlich weniger als 4 Monate. Diese Dauer schwankt je nach Komplexität der Untersuchung. Wenn die Akte abgeschlossen ist, erhält der Beschwerdeführer schließlich die Ergebnisse der Beschwerdebearbeitung.
Was passiert, wenn ich nicht mit der Antwort auf meine Beschwerde zufrieden bin?
Wenn Sie nicht mit der Antwort und den Schlussfolgerungen in Bezug auf Ihre Beschwerde einverstanden sind, können Sie eine schriftliche und begründete Bitte um eine zweite Lektüre an den Ausschuss P richten (www.comitep.be) oder sich an die Generalinspektion der Föderalen Polizei und der Lokalen Polizei (www.aigpol.be) wenden.
Warnung
Die Erhebung einer falschen Beschwerde, die mit einer verleumderischen Anzeige geleichgestellt werden kann, kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen (Art. 443 des Strafgesetzbuches).
Haben Sie von den oben stehenden Informationen Kenntnis genommen?
Dann können Sie hier das Online-Beschwerdeformular ausfüllen.