Muss ich das Antwortformular im Falle einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung vervollständigen?

Ein Antwortformular ist Ihrem Protokoll beigefügt. Sie müssen dieses Formular nur dann ausfüllen, wenn:

  • Sie die Übertretung anfechten;
  • Sie nicht Besitzer des Fahrzeuges sind;
  • Die Höhe des Bußgelds im Protokoll nicht vermerkt ist (schwere Übertretungen).
Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie Föderale Polizei über das Kontaktformular.