Versandfrist eines Protokolls
Verfügt die Polizei über eine gesetzliche Frist, in der sie die Protokolle versenden muss? Ich warte seit einem Monat auf mein Protokoll…
Die Polizeidienste sind sehr wohl an eine Versandfrist gebunden (14 Tagen), jedoch wird die Gültigkeit des Protokolls bei Nichtbeachtung dieser Frist nicht beeinflusst. Dieses Protokoll behält einen informellen Charakter; es hilft dem Richter bei der Meinungsfindung.
Es gibt Fälle, bei denen der Richter der Meinung war, dass die Übersendung außerhalb einer zumutbaren Frist erfolgte. Jedoch handelte es sich hier um Verzögerungen von einigen Monaten, nicht von einem Monat. Wir würden in Ihrem Fall nicht von einer unzumutbaren Frist sprechen.