Bereitstellung der Gebäude der föderalen Polizei
Wir suchen nach Räumlichkeiten für die Unterbringung unserer Vereinigung. Besteht die Möglichkeit, Gebäude der öffentlichen Hand zu mieten (Gebäude der föderalen Polizei oder des Zivilschutzes zum Beispiel)?
Die föderale Polizei ist nicht Eigentümerin der Gebäude, in der sie untergebracht ist. Der rechtmäßige Eigentümer ist der belgische Staat, genauer gesagt die Gebäuderegie. Nähere Informationen finden Sie auf ihrer Internetseite Régie des bâtiments.
Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie Föderale Polizei über das Kontaktformular.
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