Falsche Polizisten

Falls Sie von einem Polizeibeamten angehalten werden und Sie zweifeln, ob diese Person wirklich ein Polizist ist, dürfen Sie ihn nach seiner Legitimationskarte fragen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in Artikel Nr. 41 des Gesetzes über das Polizeiamt: Art.41: " Außer wenn die Umstände es nicht zulassen, müssen die oder zumindest einer der Polizeibeamten, die einer Person gegenüber in Zivilkleidung auftreten, ihre Eigenschaft anhand einer Legitimation nachweisen, deren Inhaber sie sind. Dies gilt auch, wenn Polizeibeamte in Uniform am Wohnsitz einer Person vorstellig werden."

Die Polizei unternimmt weder Sammelaktionen für soziale oder freundschaftliche Zwecke der Polizeidienste, noch wirbt sie dafür.

Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie Föderale Polizei über das Kontaktformular.