Zwei am Screening-Verfahren beteiligte Akteure
Seit dem 1. Januar ist unser Screening-Clearance-Dienst nicht mehr ausschließlich für die Durchführung des „Screenings“ von Personen zuständig, sondern ist nun für den gesamten Sicherheitsüberprüfungsprozess verantwortlich, der zuvor von der Nationalen Sicherheitsbehörde (NSB) verwaltet wurde. Der Screening-Clearance-Dienst arbeitet für die Übermittlung seiner Rechnungen an Kunden mit der Direktion der Finanzen zusammen.
Seit dem 1. Januar 2024, hat die Föderale Polizei die Verwaltung der Sicherheitsüberprüfungen, gemeinhin als „Screenings“ bezeichnet, gemäß dem Gesetz vom 11. Dezember 1998 über die Einstufung, die Sicherheitsermächtigungen, Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgutachten und den öffentlichen regulierten Dienst, abgeändert durch das Gesetz vom 7. April 2023, übernommen.
Unser Screening-Clearance-Dienst ist somit nicht mehr ausschließlich für die Durchführung des Screenings zuständig, sondern ist nun für den gesamten Sicherheitsüberprüfungsprozess verantwortlich, der zuvor von der Nationalen Sicherheitsbehörde (NSB) verwaltet wurde.
Der FÖD Inneres zeigte sich während der Feierlichkeiten am 21. Juli. sehr erfreut über die gute Zusammenarbeit mit dem Screening-Dienst. „Das Screening-Verfahren verlief sehr gut. Es stellt eindeutig eine positive und effiziente Entwicklung bei dieser Art von Verfahren dar. Die Mitglieder Ihres Teams sowie alle beteiligten Nachrichtendienste haben bei der Bearbeitung unserer Akten eine beeindruckende Effizienz und schnelle Reaktionsfähigkeit gezeigt“, teilte der Protokolldienst den Kollegen von Screening-Clearance mit.
Gebühr
Die Föderale Polizei erhält eine pauschale Gebühr für die Sicherheitsüberprüfungen, die sie gemeinsam mit den beiden Nachrichtendiensten, d. h. der Staatssicherheit und dem Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienst der Armee, durchführt.
Haben Sie Zweifel oder eine Frage zu einer Rechnung für ein Screening? Zögern Sie nicht, Kontakt mit CG.Screening.Retrib@police.belgium.eu aufzunehmen.
Was ist ein Screening?
Beim Screening handelt es sich um eine umfassende Überprüfung des Hintergrunds und der Zuverlässigkeit einer Person. Für diese Überprüfung werden verschiedene Justiz- und Polizeidatenbanken ausgewertet. Ziel dieser Überprüfung ist es, zu beurteilen, ob eine Person vertrauenswürdig ist, eine kritische Funktion oder einen kritischen Beruf auszuüben (z. B. ein Zollbeamter) und/oder Zugang zu sensiblen Einrichtungen (z. B. einen Sicherheitsbereich eines Flughafens) zu erhalten. In zahlreichen Sektoren ist daher ein Screening vor der Einstellung aller oder eines Teils der Mitarbeiter erforderlich. Die wichtigsten sind der Flughafen-, Hafen-, Energie-, Zoll-, Militär-, Gefängnis- und Bankensektor. So verlangt beispielsweise die Generaldirektion Luftverkehr ein Screening für Gepäckabfertiger, die auf einem Flughafen arbeiten.
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