Protokolle in einer anderen Sprache

Ich habe wegen einer Geschwindigkeitsübertretung ein Protokoll erhalten. Ich stelle die Übertretung nicht in Frage, aber die Unterlagen wurden nicht in meiner Muttersprache verfasst. Was muss ich tun, um die Unterlagen in französischer Sprache zu erhalten?

Aufgrund der Regelungen über den Gebrauch der Sprachen in Verwaltungsangelegenheiten, ist das polizeiliche Dokument in der Sprache jener Region verfasst, in der die Übertretung stattfand (eine andere Regelung betrifft die Randbezirke in der Region Brüssel-Hauptstadt).

Eine Übersetzung wird NICHT vorgenommen. Erst wenn die Angelegenheit später zum Gericht geht, ist es möglich, bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Übersetzung der Unterlagen zu stellen (die Kosten gehen dabei zu Ihren Lasten!). Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Person zu wenden, die der anderen Nationalsprache mächtig ist.

Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie Föderale Polizei über das Kontaktformular.