Veröffentlichung von Fahndungsmeldungen? Wie funktioniert das?

Gemäß der ministeriellen Richtlinie C-2005/09521 vom 01/07/2005 ist die Verbreitung von Fahndungsmeldungen zu Gunsten der Bevölkerung Aufgabe der Dienststelle Fahndungsmeldungen der föderalen Kriminalpolizei (Zentraldirektion der gerichtspolizeilichen Einsätze).

Diese Meldungen entstehen durch den Dienst Fahndungsmeldungen und werden auf so vielen Wegen wie möglich verbreitet, d.h. im Fernsehen ausgestrahlt, in der Presse, im Internet, in den sozialen Netzwerken, usw. veröffentlicht.

Wird die vermisste Person wieder aufgefunden und der Verdächtige identifiziert und/oder festgenommen, nimmt der Dienst Fahndungsmeldungen die betreffende Meldung von der Internetseite der Föderalen Polizei, außer bei gegenteiliger Entscheidung des Untersuchungsrichters, zu dem Zweck, weitere Zeugenaussagen zu sammeln.

Die Fahndungsmeldungen auf der Internetseite der föderalen Polizei befinden sich dort auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des mit der Akte befassten Untersuchungsrichters. Es handelt sich hierbei um einen Beitrag zur audiovisuellen Verbreitung einer Fahndungsmeldung, um die vermisste Person ausfindig zu machen, den Verdächtigen zu identifizieren und/oder zu lokalisieren, die Zeugen, Personen mit Gedächtnisverlust, nicht identifizierte Personen (Leichen, usw.) zu identifizieren.

Einige Vermisstenfälle werden jedoch ausschließlich über die Internetseite von Child Focus veröffentlicht, dies auf eigener Initiative.

Die Föderale Polizei schloss Partnerschaftsabkommen mit der RTBF und der VRT, sowie mit RTL-TVI (crime clips) und VTM (Faroek).

Die Fahndungsmeldungen werden den anderen Medien über die belgische Presseagentur Belga zugänglich gemacht.

In Bezug auf die Fahndungsmeldungen im Internet möchten wir die Medien bitten, ausschließlich die Fahndungsmeldungen weiterzuleiten, die sich auf unserem YouTube-Kanal befinden, dies um die Gültigkeit und Aktualität der verbreiteten Informationen zu gewährleisten.

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