Muss ich das Antwortformular im Falle einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung vervollständigen?
Ein Antwortformular ist Ihrem Protokoll beigefügt. Sie müssen dieses Formular nur dann ausfüllen, wenn:
- Sie die Übertretung anfechten;
- Sie nicht Besitzer des Fahrzeuges sind;
- Die Höhe des Bußgelds im Protokoll nicht vermerkt ist (schwere Übertretungen).
Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Kontaktiereb Sie Föderale Polizei über das Kontaktformular.
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