Barrierefreiheit

Accessibility Webplatform

Erklärung zur Barrierefreiheit der Grenzkontrolle https://www.polizei.be/grenzkontrolle/de

Der belgischen Polizei bemüht sich, seine Websites für alle, auch für Menschen mit Behinderung, zugänglich zu machen. Deshalb versuchen wir, die im Gesetz vom 19. Juli 2018 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegten Standards so weit wie möglich zu erfüllen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für der Grenzkontrolle .

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 02. September 2020 erstellt. Die letzte Aktualisierung stammt vom 15/05/2024.

Anhand des Accessibility Checks des FÖD BOSA und einer “Anysurfer” Prüfung in Zusammenarbeit mit die Generaldirektion Externe Kommunikation der FÖD Kanzlei des Premierministers, ob diese Website die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfüllen.

Die nächste vereinfachte Prüfung wird von BOSA im Mai-Juni 2024 durchgeführt.

Stufe der Konformität mit dem Standard zur barrierefreien Gestaltung

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) umfassen die für die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung für Menschen mit einer Behinderung geltenden Standards.

Der Grenzkontrolle erfüllt die Konformitätskriterien für Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Stufe AA.

Audit zur Barrierefreiheit

Die barrierefreie Gestaltung unserer Internetseiten wird regelmäßig in einem vom FÖD BOSA entwickelten Accessibility check geprüft.

Dies ist ein Software-Tool, das in der Lesezeichenleiste des Web-Browsers installiert werden kann und das auf der Grundlage einer ganzen Reihe von Tests einen Bericht über die Zugänglichkeit der Internetseite erstellen kann, auf der Sie sich befinden.

Beschränkungen und Alternativen

Derzeit keine Einschränkungen bis zum Audit.

Feedback und Kontaktdaten

Stoßen Sie auf unseren Internetseiten oder Kampagnen-Websites auf weitere Informationen (PDF, Bilder …) oder Seiten, die Ihnen nicht zugänglich sind, setzen Sie uns bitte davon in Kenntnis.
Ihre Meinung über unsere Bemühungen, unsere Internetseiten zugänglicher zu gestalten, interessiert uns. 

Für alle Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit der Webseite können Sie die Direktion der polizeilichen Informationen und der ICT-Mittel erreichen.

Kontaktieren Sie das Team Accessibility Webplatform

Falls Sie keine oder eine unbefriedigende Antwort über das Feedback erhalten, können Sie sich an den Föderalen Ombudsmann wenden:
Leuvenseweg 48 Bus 6
1000 Brüssel
contact@federaalombudsman.be
Website Föderaler Ombudsmann

Handhabungsprozedur

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie keine Antwort auf Ihre Fragen erhalten haben, können Sie Ihre Unzufriedenheit über die Webseite "(Un)zufrieden mit unserer Dienstleistung" ausdrücken