Ständiges Sekretariat
Um die erforderliche Unterstützung für den Ständigen Ausschuss für die Lokale Polizei zu gewährleisten, ist durch Königlichen Erlass vom 23. Dezember 2008, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 13. Mai 2017, ein Ständiges Sekretariat geschaffen worden. Seine Arbeitsweise ist in der Geschäftsordnung vom 14. September 2018 festgelegt.
Das Ständige Sekretariat setzt sich aus einem Strategieberaterteam und einer administrativen Unterstützung zusammen.
Die definierten Bereiche werden innerhalb dieses Strategieteams aufgeteilt und mindestens alle vier Jahre an die jeweiligen Erfordernisse angepasst. Jeder Strategieberater ist für die Begleitung der Dossiers oder Projekte und für die Vorarbeit für die Politik zuständig.