Und außerdem ...
Der Gesetzgeber hat in der neuen Polizeiorganisation verschiedene Beratungsorgane vorgesehen, die die Dualität der Polizeistrukturen widerspiegeln und ihren integrierten Charakter gewährleisten.
Im Gegensatz zum Föderalen Polizeirat und zum Bürgermeisterrat hat der Ständige Ausschuss für die Lokale Polizei offiziellen Charakter. Der Ständige Ausschuss für die Lokale Polizei gibt Stellungnahmen in allen Bereichen ab, die die Integrierte Polizei und insbesondere die Lokale Polizei betreffen oder sich auf diese auswirken, und zwar zusammen mit den Föderalen Öffentlichen Diensten, den Kabinetten, den Regionen, den lokalen Polizeizonen usw.
Neben strategischen Stellungnahmen wurden dem Ständigen Ausschuss für die Lokale Polizei durch Gesetze und Erlasse spezifische Zuständigkeiten übertragen, wie:
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Vorschlagen von Beisitzer-Kandidaten im Disziplinarrat,
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Vorschlagen eines Korpschefs als Mitglied eines föderalen Polizeirates
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Vorschlagen von Mitgliedern der Lokalen Polizei für eine Entsendung in die Direktionen und Dienste der Föderalen Polizei,
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Vorschlagen von Kandidaten im Hinblick auf die Zusammensetzung verschiedener Ausschüsse/Kommissionen wie der Nationalen Auswahlkommission für Offiziere der Lokalen Polizei.