Generalversammlung
Die Generalversammlung des Ausschusses setzt sich wie folgt zusammen:
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stimmberechtigte Mitglieder: achtzehn Korpschefs der Lokalen Polizei, die für vier Jahre gewählt werden,
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Beobachter mit beratender Stimme:
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der Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres oder sein Stellvertreter,
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ein Mitglied des Administrativen und Technischen Sekretariats Inneres,
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ein Mitglied des Administrativen und Technischen Sekretariats Justiz,
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der Vorsitzende des Bürgermeisterrates oder sein Stellvertreter.
Der Ständige Ausschuss für die Lokale Polizei kann gemäß seiner Geschäftsordnung Sachverständige bitten, an seinen Arbeiten teilzunehmen. Diese Sachverständigen sind nicht stimmberechtigt.
Die Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei werden in den Räumlichkeiten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, Rue du Commerce 96, 1040 Etterbeek (Link Karte) abgehalten. Der Vorsitzende kann jedoch einen anderen Ort bestimmen.
Die Sitzungen der Generalversammlung des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei sind nicht öffentlich.