Geschäftsordnung

In Artikel 13 des Königlichen Erlasses vom 7. Dezember 2006 ist vorgesehen, dass der Ständige Ausschuss für die Lokale Polizei eine Geschäftsordnung erstellt. 

In der Geschäftsordnung ist Folgendes festgelegt: 

  • Zuständigkeiten des Vorsitzenden, der Vizevorsitzenden, des Ständigen Sekretärs und des Präsidiums, 

  • Zusammensetzung, Arbeitsweise und Aufgaben der Sachverständigengruppen, 

  • Auswahlverfahren und Anzahl der Strategieberater und der Verwaltungsassistenten, 

  • Art und Weise, wie die Sitzungen organisiert werden, 

  • Art und Weise, wie die Tagesordnung aufgestellt wird und den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht wird, sowie Verfassung der Sitzungsprotokolle. 

Die Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei wurde am 02.08.2019 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht

Jede spätere Änderung muss vor der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt dem Minister des Innern zur Billigung vorgelegt werden.