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Mit dem Königlichen Erlass vom 13. Mai 2017 wird in Ausführung von Artikel 91 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes ein Ständiger Ausschuss für die Lokale Polizei (SALP) geschaffen und seine Zusammensetzung und Arbeitsweise geregelt.
Der Ständige Ausschuss für die Lokale Polizei ist an mehreren Beratungsorganen wie dem Koordinierungsausschuss der Integrierten Polizei oder dem Föderalen Polizeirat beteiligt.