Charta der Diversität
Am 8. November 2013 unterschrieb die Generalkommissarin der Föderalen Polizei, Catherine De Bolle, die erste 'Charta der Gleichheit zwischen Frauen und Männern, Chancengleichheit und Vielfalt'. Auf ihr Verlangen unterschrieben auch die Generaldirektoren diese Charta.
Die Charta geht aus dem Rundschreiben vom 19. Juli 2013 zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in den Polizeidiensten hervor. Das Rundschreiben sieht unter anderem die Erarbeitung von zwei Chartas vor: einer Charta für das Management und einer Charta für die individuellen Personalmitglieder.
Die Charta für das Management ist ein Visionstext mit der Verpflichtung, eine Politik zu betreiben, in der die Gleichheit zwischen weiblichen und männlichen Personalmitgliedern, die Chancengleichheit und die Vielfalt berücksichtigt werden.
Die zweite, auf die individuellen Personalmitglieder aller Ebenen der Integrierten Polizei gerichtete Charta, umfasst eine Verpflichtung, die jedes individuelle Personalmitglied eingehen kann, um in seiner täglichen beruflichen Lage nach Gleichheit, Chancengleichheit und Vielfalt zu streben.