Direktion der Finanzen
- die Finanzverwaltung der Föderalen Polizei durch die Analyse, die Entwicklung und die Beherrschung der Finanz- und Haushaltsprozesse (interne Kontrolle) und die Ausarbeitung der entsprechenden Vorschriften;
- die Organisation und Nachverfolgung der Prozesse im Zusammenhang mit der Aufstellung, Ausführung und Überwachung des Haushalts der Föderalen Polizei;
- die Koordinierung, Festlegung und Verwaltung der Kredite der Föderalen Polizei;
- Die Durchführung der allgemeinen und analytischen Buchführung sowie die Erstellung der Jahresrechnungen der Organisation;
- die Festlegung einer Beschaffungspolitik und die strukturelle Ausarbeitung eines mehrjährigen Investitions- und Betriebsplans;
- im Rahmen der vom Innenminister erteilten Vollmachtserteilungen, die Vorbereitung und die Vergabe der öffentlichen Aufträgen für die Integrierte Polizei;
- eine beratende Rolle bei der Besschlussfassung und der Befolgung der Entscheidungen, die sich auf den Haushalt und die Finanzen der Föderalen Polizei auswirken;
- die Koordination der Beziehungen zu anderen externen Partnern wie dem Finanzinspektor, dem Finanzprüfer, dem Rechnungshof, den FÖDs Finanzen und BOSA usw.